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Waffenerlass:

 

Laut Erlass des Kultusministers ist es allen Schülerinnen und Schülern untersagt, Waffen im Sinne des Bundeswaffengesetzes mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören u. a. Messer, Schlagringe, Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z. B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Verboten ist auch das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann. Verboten ist außerdem das Mitbringen von Streichhölzern oder Feuerzeugen und auch von spielzeugähnlichen Geräten, mit denen etwas abgeschossen werden kann.

 

Werkstattunterricht:

 

Dem Werkstattunterricht messen wir an unserer Schule eine besondere Bedeutung bei, denn Werkstattunterricht  

- fördert die Selbständigkeit und das Selbstvertrauen der Kinder, weil sie selbst entscheiden, in welcher Reihenfolge sie Aufgaben  bearbeiten

- fördert die Sachmotivation, weil die Kinder ihren eigenen Interessen nachgehen können, und begünstigt entdeckendes Lernen

- fördert vernetztes Denken

- erlaubt Lernen im eigenen Tempo zu arbeiten

- verringert Über- und Unterforderung

- hilft den Kinder, das Lernen zu lernen

- intensiviert die soziale Interaktion und ermöglicht, dass Kinder von ihren Mitschülern und Mitschülerinnen lernen, bzw. als Lehrende aktiv sind, wenn sie eine Aufgabe erklären

- gibt dem Lehrenden Zeit für individuelle Förderung, er kann sich intensiv mit einzelnen Kindern befassen und dort Hilfe geben, wo sie im Moment von den Kindern benötigt wird 

Werkstattunterricht an der Grundschule Steinbeck bedeutet, dass sich die Kinder innerhalb von zwei bis vier Wochen mit einem Thema beschäftigen. Es werden zum Beispiel Themen aus dem Sachunterricht (Feuer) gemeinsam mit anderen Lern- und Erfahrungsbereichen der Kinder fächerübergreifend behandelt. Die Werkstatt gibt den Kindern die Möglichkeit, über ein gemeinsames Lernthema miteinander zu kommunizieren. Sie eignen sich in der Werkstatt grundlegende Kenntnisse und elementare Arbeitstechniken an. Die Themen orientieren sich an den Kerncurricula für die einzelnen Fächer in Niedersachsen.

 

Wetter (siehe auch unter Aktuelles):

 

Schülerbeförderung bei extremen Witterungsbedingungen

Der Landkreis Harburg entscheidet darüber, ob die Schülerbeförderung und damit auch der Unterricht an allen Schulen im Kreisgebiet trotz winterlicher Straßenverhältnisse stattfinden kann oder ausfallen muss. 

Eine Betreuung in der Schule ist auch dann gewährleistet, wenn der Unterricht ausfallen muss, jedoch nicht die Schülerbeförderung. 

 

Nur für Schulausfall stehen dann folgende Informationsquellen zur Verfügung:

1. Radio- morgendliche Hörfunkdurchsagen ab 6:00 Uhr,

2.

3. telefonische Bandansage der Kreisverwaltung unter 04171/693333,

4. Vorschaltseite der Landkreishomepage unter www.landkreis-harburg.de und

5. unter der offiziellen Twitterpräsenz des Landkreises unter http://twitter.com/LKreisHarburg

Daneben werden die Schulen per Rundmail informiert und ide Telefonleitungen der Schülerbeförderung (04171/693-287, 693-339 und 693-577) sind ab 6:00 Uhr besetzt.