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Kann-Kinder:

 

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in Ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung.