Schulgremien

Liebe Eltern!

 

Sie haben die Möglichkeit, aktiv das Schulleben in der Grundschule mitzugestalten.

 

Elternarbeit in der Schule hat viele Facetten:

Einerseits die Mithilfe bei Klassen- und Schulfesten, in der Bücherei, bei Arbeitsgemeinschaften, im Schulgarten.

 

Andererseits die institutionelle, gesetzlich festgelegte Elternmitwirkung. Die Eltern können und müssen bei wichtigen Entscheidungen mitwirken. Sie haben die Chance, die Schule gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern in den verschiedenen Schulgremien zu gestalten.

Diese Chance sollten Sie nutzen.

 

Eine Ebene der Elternarbeit in der Schule ist die Klassenelternschaft.

Am ersten Elternabend im Schuljahr werden für jeweils zwei Schuljahre Klassenelternvertreter (Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) gewählt. Außerdem werden Vertreter und Stellvertreter für die Klassenkonferenz gewählt.

 

Klassenelternvertreter:

 

Welche Aufgaben erwarten Sie nach der Wahl zur Vorsitzenden / zum Vorsitzenden in der Klasse Ihres Kindes?

 

- Sie vertreten die Interessen der Kinder und Eltern der Klasse!

 

- Sie sind Ansprechpartner für die Lehrkräfte und die Schulleitung bei allgemeinen Problemen in der Klasse. D.h. Sie sind die Schnittstelle zwischen Lehrerschaft und Eltern. Kommen Sie mit allen ins Gespräch und stimmen Sie sich ab!

 

- Sie koordinieren und delegieren. Sie beziehen die Eltern bei der Planung und Organisation von Festen, Veranstaltungen in und für die Klasse mit ein.

 

- Sie laden die Eltern Ihrer Klasse mind. zweimal pro Schuljahr zum Elternabend ein und Sie leiten die Versammlung.

 

- Sie sind Mitglied des Schulelternrates (SER), der sich aus allen Klassenelternvertretern und deren Stellvertretern zusammensetzt. Sie nehmen an den Sitzungen teil und kommunizieren die Ergebnisse in die Klasse.

 

Welche lang- und kurzfristige Aufgaben können Sie als aktive Eltern in den institutionellen gesetzlich geregelten Gremien übernehmen?

 

Fachkonferenzen:

Alle interessierten Eltern können sich von dem SER in die Fachkonferenzen wählen lassen. Diese befassen sich mit den fachlichen Belangen, insbesondere mit der Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien sowie mit der Einführung von Schulbüchern. Absprachen zur Konzeption und Bewertung von Leistungskontrollen, Anzahl und Verteilung der Klassenarbeiten, Verhältnis der Leistungsbewertung (schriftliche u. sonstige Mitarbeit) werden hier getroffen. Die Fachkonferenz ist zuständig für die Qualitätssicherung des jeweiligen Faches.

 

Schulvorstand:

Auch hier können sich alle Eltern zur Wahl stellen. Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule traten zum Sommer 2007 wesentliche Änderungen im NSchG in Kraft. Als neues Entscheidungsgremium neben der Gesamtkonferenz wurde der Schulvorstand eingeführt. Daraus ergibt sich für die Eltern ein deutlich vergrößerter Mitwirkungs- und Verantwortungsbereich. Im Schulvorstand wirken Schulleitung, Lehrer und Eltern zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. 

Der Schulvorstand entscheidet z.B. über  (s.a. § 38 a NSchG)

1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,

2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin,

3. die Führung einer Eingangsstufe

4. die Ausgestaltung der Stundentafel

5. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen,

6. Grundsätze für a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen, b) die Durchführung von Projektwochen, c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule, d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach §32,3

 

Gesamtkonferenz:

Hier sind alle Erziehungsberechtigten wählbar. Zu den Aufgaben der Gesamtkonferenz zählen: Mitwirkung in pädagogischen Angelegenheiten wie z.B. Gestaltung des Schulprogramms, Schulordnung.

 

Durch Berufstätigkeit und Privatleben sind Sie mit den Veränderungen der Gesellschaft und den Anforderungen der Arbeitswelt vertraut. Sie können durch Ihr Engagement wichtige Prozesse der Schulentwicklung anstoßen und begleiten. Mit vielfältigsten Fertigkeiten können Sie das Schulleben bereichern. Sie bringen durch Ihre verschiedenen Berufe unterschiedlichste Fähigkeiten in das Schulleben mit ein (als Jurist, Handwerker, Grafiker, ...).

In jedem Fall geht es um das Wohl unserer Kinder und deren Persönlichkeitsentwicklung.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Seien Sie aktiv bei der Mitgestaltung des Schullebens unserer Kinder dabei.

 (verfasst von ehemaligen Eltern)

 

Und noch ganz wichtig:

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Schule gibt es eine Schulkleidung.

Das Tragen ist natürlich freiwillig. Die entsprechenden Muster und Preise können Sie unter folgendem Link einsehen.

http://myshop.brds-schulkleidung.com/grundschule-steinbeck.html